FLI bleibt bei seiner Haltung, dass keine Taubenausstellungen stattfinden sollen
V 4 19 b 26 23 02
Tierseuchenbekämpfung; H5N8V (HPAI) – Abhaltung von Taubenschauen
Sehr geehrter Herr Wenzel,
im Rahmen einer Bund-Länder-Besprechung (Donnerstag, den 15.12.2016) hat das Friedrich-Loeffler-Institut seine aktuelle Einschätzung bekräftigt, dass zum derzeitigen Zeitpunkt Vogelausstellungen jeder Art unterbleiben sollten. Dieser Empfehlung sind die meisten Bundesländer, darunter auch Hessen, gefolgt.
Es bleibt somit zunächst bei der Aufstallungsanordnung und dem Ausstellungsverbot in Hess
Die Maßnahmen werden regelmäßig neu bewertet und können in Abhängigkeit von der sich entwickelnden Seuchenlage zu gegebener Zeit angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag,
Dr. Thomas Fröhlich
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Referatsleiter V 4
„Allgemeine Tierhygiene, Tierseuchenbekämpfung,
Tiergesundheitsdienste, Veterinärangelegenheiten
im internationalen Reiseverkehr“
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel.:+49 (0) 611 / 815 – 1450
Fax:+49 (0) 611 / 327 18 1499
E-mail: thomas.froehlich@umwelt.hessen.de
Internet: www.umwelt.hessen.de
Aufgrund der aktuellen Vogelgrippe wurden bis auf weiteres Geflügel- und Taubenschauen in Hessen untersagt.
HMUKLV Wiesbaden, 07. Dezember 2016
Landesverband der Rassegeflügelzüchter
Hessen-Nassau
V4 19 b 26 23 02
Geflügelpest; Maßnahmen in Hessen
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Wenzel,
für Hessen gilt bis auf weiteres, dass Ausstellungen, Märkte oder sonstige Veranstaltung von Geflügel oder sonstigen gehaltenen Vögeln untersagt werden.
Sehr häufig kommen dabei Teilnehmer aus kleineren Beständen mit oft geringen Biosicherheitsmaßnahmen zu Geflügelausstellungen und –märkten oder ähnlichen Veranstaltungen. Von solchen Ansammlungen von Geflügel und dem Publikum, das wiederum der Geflügelhaltung üblicherweise eng verbunden ist und aus unterschiedlichsten Regionen zur Beschickung oder dem Besuch der Veranstaltungen anreist, geht trotz aller präventiven Maßnahmen ein hohes potentielles Risiko der Erregerverbreitung aus. Dies gilt in gleicher Weise für überregionale, kreisübergreifende Veranstaltungen, sowie solche die auf Kreisebene stattfinden, wie auch für sog. Lokalschauen auf Gemeindeebene.
Gemessen an den gravierenden Folgen einer Infektion mit dem Influenza-Virus H5N8 für die betroffenen Bestände und auch für die betroffenen Regionen wird es für erforderlich gehalten, die gerade in der jetzigen Zeit vermehrt stattfindenden Geflügelausstellungen und –märkte oder ähnliche Veranstaltung nicht nur in den Risikogebieten sondern grundsätzlich landesweit zu untersagen.
Dies gilt in gleicher Weise auch für Taubenveranstaltungen. In der Anlage habe ich eine aktuelle Risikoeinschätzung des FLI beigefügt, welches in den abschließenden Empfehlungen auch von Taubenveranstaltungen aus präventiven Sicht abrät.
So sehr mir die Problematik für die Geflügelzüchter präsent ist, kann ich derzeit keine andere Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag,
Dr. Thomas Fröhlich
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Tel.:+49 (0) 611 / 815 – 1450
Fax:+49 (0) 611 / 327 18 1499
E-mail: thomas.froehlich@umwelt.hessen.de
Internet: www.umwelt.hessen.de