Taubenausstellungen und Taubentransport
Aktuelle Informationen zur Vogelgrippe
Stand 17.11.2016
Angesichts der dramatischen Entwicklungen von immer mehr Funden befallener Wildvögel und Ausbrüchen in Geflügelbeständen in Deutschland und den Nachbarstaaten hatte der Bundeslandwirtschaftsminister am Wochenende den Zentralen Krisenstab Tierseuchen einberufen. Der BDRG hat mit dem Krisenrat sofort Kontakt aufgenommen.
Tauben spielen nach allen bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Rolle bei der Verbreitung der Vogelgrippe und fallen daher nicht mehr unter den Begriff Geflügel. Da es aber eine sehr uneinheitliche Handhabung von Tauben und reinen Taubenschauen gibt, wurde auf unseren Antrag diese Fragestellung im Krisenstab erörtert. Am Mittwoch gab es die Nachricht vom Krisenstab, dass dieser die Tauben weiterhin als unproblematisch einstuft und dieses Besprechungsergebnis den Ländern zugeht. Leider gab es heute von Seiten der Länder Einspruch, da aktuell tote Taube gefunden wurden (ein Ergebnis der Todesursache gibt es entgegen verschiedener Pressemeldungen noch nicht). Die Einigung der Länder erfolgte heute dahingehend, dass beim FLI eine Risikoeinschätzung für Tauben und Taubenschauen eingeholt wird. Die Risikoeinschätzung des FLI wird in den nächsten Tagen erwartet.
Regionale Ortsschauen bleiben in vielen Bundesländern erlaubt. Die Entscheidung ist aber vom Bundesland abhängig. Deshalb hat der BDRG die Bitte bezüglich der Ortsschauen sich mit dem zuständigen Landesverband oder Veterinäramt in Verbindung zu setzen.
In vielen Bundesländern wurde eine flächendeckende Stallpflicht verhängt. Dies stellt besonders die Züchter von Zier-, Groß- und Wassergeflügel vor massive Probleme. Die Geflügelpestverordnung sieht für Bestände in §13 Abs.3 vor, dass die zuständige Behörde Ausnahmen erlassen kann, wenn eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich ist und sichergestellt ist, dass Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise wirksam unterbunden wird. Die Handhabung erfolgt aber auch hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Liebe Züchterinnen und Züchter, Sie können sich sicher sein, dass der BDRG alles unternimmt, um unsere Züchter in einer so schweren Zeit zu unterstützen. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir viele Themen erst nach endgültiger Klärung veröffentlichen können.
Dr. Michael Götz,
Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG
Kommentar:
Da können sich die Züchter in Bayern noch glücklich schätzen. Obwohl am/auf dem Bodensee, Starnberger See und Tegernsee auch tote Virusträger gefunden wurden, besteht nur im Sperrgebiet (3 km) und Beobachtungsgebiet eine Aufstallungspflicht und nur in diesen Gebieten können keine Ausstellungen stattfinden. Alle anderen Gebiete sind von keinen Einschränkungen betroffen! Es geht also auch so! Da mit unserem föderalem System jedes Bundesland eigenständig entscheiden kann, kommen diese eklatanten Unterschiede zusammen.
Unseren Politikern ist anscheinend nicht bewusst, dass wir und unsere Familien auch Wähler sind!!!!!!!!!
Reinhard Nawrotzky
Hallo Zuchtfreunde, so ganz stimmt das nicht, dass nur in den aktuellen Sperrbezirken keine Ausstellungen stattfinden dürfen.
Im Landkreis Amberg/Sulzbach-Rosenberg z.B dürfen auch keine Ausstellungen ab sofort abgehalten werden, obwohl hier kein von H5N8 befallenes Federvieh entdeckt worden ist.
Soviel ich sagen kann, finden in der ganzen Oberpfalz keine Geflügelausstellungen statt.