Tier- und Artenschutzbeirat im BDRG – Keine Anzeigenpflicht für Tierbesprechungen
In den letzten Monaten gab es Diskussionen, ob Tierbesprechungen anzeige- oder sogar genehmigungsplichtig sind.
Der Gesetzgeber sieht eine Genehmigungspflicht ausschließlich für Geflügelmärkte oder -börsen vor. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art sind nach §4 der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Viele unserer Vereine oder Organisationen führen Tierbesprechungen durch um die Züchter und Preisrichter praktisch zu schulen. Es werden an einigen Tieren die Kriterien der Bewertung und Zuchttauglichkeit besprochen. Diese Schulungen finden verbandsintern (nicht öffentlich) auf eigenem Gelände z.B. in Zuchtanlagen oder Züchterheimen statt.
Die Anzeigepflicht für Geflügelausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art wurde vom Gesetzgeber eingeführt um die zuständige Behörde über die “Ansammlung” einer größeren Anzahl von Tieren in Kenntnis zu setzen. Damit soll der zuständige Behörde die Möglichkeit gegeben werden aufgrund epidemiologischer Gegebenheiten, z.B. dem Ausbruch von Vogelgrippe in der Region, die Durchführung der Veranstaltung zu untersagen.
Wie uns das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bestätigt hat, besteht für die oben genannten Tierbesprechungen keine Anzeigepflicht.
Dr. Michael Götz
Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG
Vielen Dank für den aufklärenden und hilfreichen Artikel von Dr. Miichael Götz.
Ich habe hierzu folgende Fragen :
1.Gibt es eine behördliche Festlegung ab wann es sich um eine größere Ansammlung von
Tieren handelt ? ( Die Aussage sollte schon präzieser sein. )
2.Wann und mit welchem Erlass hat das Bundesministerium mitgeteilt, dass
eine Anzeigepflicht nicht besteht ?
Hilfreich wäre es auch, enthielte die Mitteilung von Herrn Dr. Götz ein Veröffentlichungsdatum.