Tier- und Artenschutzbeirat im BDRG – Keine Anzeigenpflicht für Tierbesprechungen

1 Antwort

  1. Rudi Schatz sagt:

    Vielen Dank für den aufklärenden und hilfreichen Artikel von Dr. Miichael Götz.
    Ich habe hierzu folgende Fragen :
    1.Gibt es eine behördliche Festlegung ab wann es sich um eine größere Ansammlung von
    Tieren handelt ? ( Die Aussage sollte schon präzieser sein. )
    2.Wann und mit welchem Erlass hat das Bundesministerium mitgeteilt, dass
    eine Anzeigepflicht nicht besteht ?
    Hilfreich wäre es auch, enthielte die Mitteilung von Herrn Dr. Götz ein Veröffentlichungsdatum.

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