Seidenfiedrige Rassetauben
In der Ausgabe 3/2021 der Geflügelzeitung ist der Beitrag:
„Seidenfiedrigkeit bei Tauben – Zwischen Theorie und Praxis“
enthalten.
Gemäß der Satzung des VDT, §4 Absatz 4., kommen wir hiermit unserer Informationspflicht nach.
Nach derzeitiger Gesetzeslage in Deutschland stellt sich nicht die Frage nach „Theorie und Praxis“ , denn die Zucht seidenfiedriger Haustauben und somit auch Rassetauben ist verboten! |
Wir bitten alle unsere Züchter sich an die derzeitige Gesetzeslage zu halten um unser schönen Hobby nicht unnötig in die Schlagzeilen zu bringen!
Grundlage der derzeitigen Gesetzeslage ist das Gutachten:
„Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes“
2.2.2 Haustaube (Columba livia f. Dom.)
2.2.2.1 Monogen vererbte Merkmale
2.2.2.1.1 Seidenfiedrigkeit
Definition: Befiederung, bei der keine geschlossene Federfahne ausgebildet wird, da die Strahlen der zum Teil verdrehten Federäste nicht miteinander verzahnt sind.
Vorkommen: Verschiedene Haustaubenrassen.
Genetik: Autosomal unvollständig dominant. Symptomatik: Die Merkmalsausprägung äußert sich in einer gemäßigten (= heterozygoten) und einer ausgeprägten (= homozygoten) Federanomalie. Diese besteht in einer Deformation der Hakenstrahlen sowie in einer mangelhaften Stabilität und Elastizität der Federstrahlen, die außerdem die Tendenz zeigen, sich zu verdrehen. Dadurch wird die Ausbildung einer geschlossenen Federfahne verhindert, wodurch die Flugfähigkeit heterozygot seidenfiedriger Haustauben stark eingeschränkt wird und homozygot seidenfiedrige Haustauben fast völlig flugunfähig sind.
Empfehlung: Zuchtverbot für seidenfiedrige Haustauben, da eingeschränktes Flugvermögen bzw. Flugunfähigkeit aufgrund vererbter Merkmale unter besonderer Berücksichtigung artspezifischer Verhaltensmuster als Schaden zu werten ist, der zu Leiden führen kann (siehe auch Seite 15, Nr. I).
Literatur: COLE, L. J. u. W. F. HOLLANDER (1932): The inheritance of silky plumage in the domestic pigeon. J. Hered. 30, 197-201. KUMMERFELD, N. (1995): Anforderungen von Ziervögeln an ihre Haltungsumwelt. Prakt. Tierarzt 1, 59-62. SCHÜTTE, J., G. STACH u. J. WOLTERS (1994): Handbuch der Taubenrassen. Josef Wolters, Bottrop. VOGEL, C. (1992): Tauben. Deutscher Landwirtschaftsverlag, Berlin.
Professor Dr. A. Herzog Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e. V. (Vorsitzender) Dr. Th. Bartels Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover MR’in Dr. M. Dayen Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Professor Dr. K. Loeffler Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e. V. (DVG) Professor Dr. I. Reetz Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e. V. (TVT) Frau Dr. B. Rusche Deutscher Tierschutzbund e. V. Professor Dr. J. Unshelm Bundestierärztekammer e. V.
Rasse bzw. Typus | Merkmal | Zucht (Verbot bei Verstoß nach § 11b des Tierschutzgesetzes) |
Lachtaube | Seidenfiedrigkeit, d. h. haarartig zerschlissenes Gefieder | Verbot |
Haustaube | Seidenfiedrigkeit, d. h. haarartig zerschlissenes Gefieder | Verbot |
Haustaube / „Almond“-Farbschläge | charakteristische vielfarbige Gefiederfärbung | Verbot der Verpaarung von Trägern des „Almond“-Gens untereinander |
Haustaube / „Dominant-Opal“-Farbschläge | Aufhellung der Gefiederfärbung sowie weiße Flügelbinden mit gleichzeitiger Ausbleichung des Großgefieders | Verbot der Verpaarung von Trägern des „Dominant-Opal“-Gens untereinander |
Haustaube / Carrier und Indianer | Hypertrophie von Schnabelwarzen und Augenringen | Verbot für Tauben mit sicht- und/ oder atmungsbehindernden Schnabelwarzen und Augenringen |
Haustaube / diverse Kropftaubenrassen | dilatierte Kropfsäcke („Hängekröpfe“) | Verbot für Tauben mit physiologische Funktionen beeinträchtigenden Kröpfen |
Haustaube / diverse Rassen | unphysiologische Streckung der Intertarsalgelenke | Verbot für Tauben mit Anzeichen degenerativer Gelenkerkrankungen |
Haustaube / diverse Mövchen und Tümmler | extreme Kurzschnäbligkeit | Verbot für Tauben mit extremer Schnabelverkürzung |
Haustaube / Bodenpurzler | Flugunfähigkeit, Tiere zeigen stattdessen Überschläge auf dem Untergrund | Verbot |
Haustaube / besonders bei Trommeltauben und Strukturtauben, diverse Rassen | Federhauben bzw. Federwirbel in den Halsseitenfluren | Verbot für sichtbehinderte Haustauben |
Reinhard Nawrotzky, 2. Vorsitzender
Danke für die nochmalige eindeutige Klarstellung des BDRG zu diesen Thema unter BDRG Aktuell
Die im Gutachten beanstandeten Merkmale gehören nicht mehr in die heutige Zeit und finden auch keine Akzeptanz in der Gesellschaft. Wir sind gut beraten, wenn wir das schnellstens durchsetzen und die Standards danach ausrichten, ehe wir dazu gezwungen werden. Eine Grundvoraussetzung müsste dabei sein, dass sich die jeweiligen Rassen selbst auf natürliche Art vermehren können. Alles andere ist angesichts des z.B. Verbotes des Tötens von Hähnchenküken nicht mehr zu rechtfertigen. Dabei bleibt leider auch altes Kulturgut auf der Strecke, aber für die Daseinsberechtigung von Tauben „ohne“ Schnabel oder mit durch Federn oder Warzen zugewachsener Sicht gibt es heute in der Gesellschaft kein Verständnis mehr. Im Artikel über die Seidenfiedrigkeit bei Tauben, der ansonsten in historischer Sicht vielleicht seine Berechtigung hat, wurde es sträflich vernachlässigt auf die tierschutzmäßige Relevanz hinzuweisen. Es ist ein gutes Zeichen, welche Diskussionen das ausgelöst hat.
Viele Grüße
Klaus Höchsmann
Die Stellungnahme von Ztr. Hueter ist ein Skandal erster Klasse und stellt die Unfähigkeit – auch des “Restvorstandes” zu Themen die mehr als brisant sind – klar zu äußern. Herr Bauer wirbt in seinem hier zu Debatte stehenden Aufsatz geradezu FÜR die Seidenfiederigkeit bei Tauben. Und das ist ok?!? Dann gute Nacht! Ärgerlische Grüsse Hubert PS Oder ist der “Druck von oben” schon so groß???????????????
Das unsere Gesellschaft zu Übertreibungen neigt ist keine neue Erkenntnis. Im Bereich der Rassegeflügelzucht war in der Vergangenheit eine Tendenz hierzu ebenfalls gegeben, dem konnte durch die installierten Gremien entgegengewirkt werden. Ich denke wir sind hier auf einem guten Weg.
Betrachtet man die bisherigen Kommentare so muss man feststellen das das Mittel der Übertreibung auch hier Anwendung fand.
Der Beitrag auf der Homepage stellt den gesetzlich gesetzten Rahmen zum Thema Seidenfiedrigkeit vor. Den meisten Züchtern ist das äußere Erscheinungsbild der Seidenfiedrigkeit sicherlich bekannt. Doch was sich dahinter verbirgt war sicherlich bisher nicht allen Züchtern klar. Der Beitrag in der Geflügelzeitung beschreibt anhand von Quellennachweisen das es sich hierbei nicht um eine moderne Erscheinung handelt, sondern das diese schon in frühester Vergangenheit vereinzelt aufgetreten ist. Zudem wurde beschrieben was sich hinter dem uns optisch bekannten Erscheinungsbild verbirgt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Seidenfiedrigkeit bei Tauben in Deutschland nicht zugelassen ist ! Da Tiere mit diesem Merkmal durchaus auf Ausstellungen in unseren Nachbarländern anzutreffen sind, hat der Artikel in der Geflügelzeitung durchaus seine Berechtigung um, wie im letzten Absatz des Beitrages beschrieben, dem interessierten Publikum das nötige Fachwissen zu vermitteln.
Werter Zuchtfreund Hueter,
ich möchte Sie bitten den Artikel noch einmal in Ruhe zu lesen, aus meiner sicht wurde hier Werbung für ein zu (Unrecht aus der Sicht des Verfassers) Zuchtverbot der Seidenfiedrigkeit bei Tauben in der Geflügelzeitung gemacht.
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Wir alle wissen das es nicht nur Züchter in unseren Reihen gibt bei denen das Tierwohl und der Erhalt der alten Rassen an erster Stelle steht, sonder leider auch jene die das ” besondere / exotische / seltene ” haben möchten. Egal was es kostet oder wie es den vom Menschen erschaffenen Kreaturen geht.
Diesen ” Zuchtfreunden ” sollten wir ( auch wenn wir dadurch noch weniger werden im Verband ) entgegentreten und ggf. nach Satzung entfernen, das würde uns Mittel und Langfristig zu gute kommen da bin ich mir sicher.
Bitte noch eimal genau lesen !
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Wenn dann quasie eine Anleitung zur Zucht in der Fachzeitschrift veröffentlicht wird, mit dem hinweis auf Frankreich ist das nicht in Ordnung. Ich bin wie die meisten Menschen in Deutschland gerne Europäer, aber deshalb muß ich nicht unbedingt aus Spanien den Stierkampf und aus Frankreich Seidenfiedrige Tauben bei uns etablieren.
Seidenfiedrigkeit bei Tauben… Geflügelzeitung 3/2021
ich lese sehr gerne Beiträge über alles rund um unsere Taubenzucht und Haltung und es wird mit Sicherheit ausreichend Themen zur Zucht und Haltung, Herkunft und Besonderheiten der Rassen bei Tauben und Hühnern geben.
Aber was in der Ausgabe 3/2021 der Geflügelzeitug abgedruckt wurde ist wohl ein Bärendienst an uns Züchtern und nicht hilfreich in der Aussendarstellung in der Öffentlichkeit.
In den letzten Jahren wurde immer häufiger unser Hobby unsere Rassetiere wegen Übertypisierung und übertriebener Rassemerkmalen zu Recht oder auch Unrecht in der Öffentlichkeit in eine Ecke mit Qualzüchtungen bei anderen Tieren gestellt. Wir haben darauhin dort wo Übertypisierung und Merkmale waren die unsere Tiere behindern diese auf ein vernünftiges Maß züchterisch reduziert und Extreme sollten nicht mehr auftreten.
Aber dass das einzig verbliebene Verbandsorgan einen Artikel zur Seidenfiederigkeit bei Rassetauben abdruckt und damit uns und unser Hobby in der Öffentlichkeit in eine Ecke mit Qualzüchtern und Haltern aus anderen Bereichen der Tierhaltung bringt ist schon ein starkes Stück.
Wenn der Verfasser des Artikels zum Beispiel schreibt das Seidenfiederige Tiere genau so frohwüchsig wie Normal -befiederte Tauben sind nur das diese nicht mehr fliegen können was aber ohne Bedeutung ist da ja fast überall Volieren altung praktiziert wird macht es mich sehr nachdenklich ob ich seit über 50 Jahre im richtigen Verband bin.
Auch das Foto auf Seite 16/17 mit den Englischen Nonnen im Katzenstreu ( Tränke erhöht platziert ) ist auch keine Werbung für uns Züchter in der Öffentlichkeit, solch eine verschmutzte Tränke zu zeigen ? Ich würde mich schämen und das nicht noch veröffentlichen. Wenn die artgerechte Versorgung der Tiere aus welchen Gründen auch immer
( Alter oder Krankheit ) nicht mehr geleistet werden kann sollte es nicht zu lasten der Tiere gehen.
es wäre interessant zu wissen welche Möwchen bzw. Tümmler bezgl. der extremen Kurzschnäblichkeit betroffen sind.
Es gibt keine Rasse, die auf dem Index steht. Auf fehlenden Schnabelschluss ist zu achten, die Futteraufnahme muss ungehindert möglich sein. Tierschutzrelevant wären zwei “unkoordiniert aufeinandertreffende” Hornplatten (Quelle: Prüfliste der im Monitoring stehenden Rassen auf Ausstellungen und in der Zucht). Ausführlicher wird das sicherlich vom Zuchtausschuss des VDT zu erläutern sein, ein bestimmtes Mitglied des BZA möchte ich aus naheliegenden Gründen nicht um seine Meinung bitten. Die Zuchtausschüsse (BZA und VDT) und die Schau-Obleute sind hier besonders gefordert, aber die Prüfliste wird vom Beirat für Tier-, Arten- und Rasseschutz federführend bearbeitet.
Lieber Reinhard,
Danke für deine Darlegung was in der Deutschen Rassetauben Zucht untersagt bzw. verboten ist.
Allein schon das verlangen jener die so einen Artikel verfassen und jenen die so Artikel veröffentlichen muss jegliche Fähigkeit abgesprochen werden sich mit dem Tierschutzthema zu befassen.
In diesem Zusammenhang möchte ich der Geflügelzeitung bescheinigen das sich dieses Sprachrohr des BDRG auf ein Niveau
begeben hat die einiges an Fragen aufwirft. Den Verfasser dieses Artikel mein Bedauern sich von Wirklichkeit und Realität auch zu entfernen. Allein schon das Thema seitens der Redaktion der Geflügelzeitung aufzugreifen entbehrt jeglicher Kenntnis wie Fachwissen.