BDRG richtet noch stärkeres Augenmerk auf Tierschutz

5 Antworten

  1. Hans-Werner Laible sagt:

    Man könnte nun Vergangenheitsbewältigung in Bezug BDRG anstellen. Der schlafende Dinosaurier ist ausgestorben, es lebe der Dinosaurier BDRG. Dem Tierschutz Beauftragten des BDRG werden mehr Rechte zugestanden, wie muss sich die Basis, die den BDRG letztendlich trägt, und der Tierschutzbeauftragte vorkommen? Wünsche hätten verantwortungsvolle Züchter, die sich mit einzustufenden Qualzuchten durch menschliches Versagen beschäftigen viele. Dem Tierschutzbeauftragten Dr. Michael Götz wünsche ich den Blick wie Verantwortungsgefühl der Kreaturen gegenüber, wo Tierschutzaspekte verwirklicht werden müssen, und dass nicht nur bei den nun wieder in den Fokus rückenden Haubenenten. Ich könnte nun einige Rassetauben aufzählen, wo durch Züchterhand über das Ziel einer vitalen und vernünftigen Zucht hinausgeschossen wurde, ich unterlasse es. Den jeder meint ja, dass alles richtig und vernünftig gelungen ist. Besonders einige SV die den Blick über den Tellerrand verweigern um vernünftig und verantwortungsbewusst einer Rasse die Zukunft garantieren. Nach mir die Sintflut, ich lasse es einmal so stehen. Ihr dürft draufhauen.

  2. Hubert Borgelt sagt:

    Liebe Taubenfreunde, es ist schon erstaunlich, wie viel Geldmittel sich aus einem kleinen Fettpölsterchen eines Entenkopfes “ziehen” lässt! Und für Zfr. M. Loick, ich sehe hier NICHT, dass der Tierschutzbeauftrage “mehr Rechte” erhält! (Zur Erinnerung : Tier(Züchter-!schutzbeauftragter ist der Tierarzt Dr. Götz) Bleib bitte alle gesund und verlebt ein gute Zeit – auch mit Virus. LG Hubert

    • Lieber Hubert,
      es ist korrekt, Vorsitzender des Beirates für Tier-, Arten- und Rassenschutz im BDRG ist Tierarzt Dr. Michael Götz. Dr. Götz ist aber kein Preisrichter und somit nicht direkt am „Geschehen“ dabei.
      Darum wird Dr. Michael Götz nun durch Sven Schweder als delegiertem Vertreter des Beirates für Tier- und Artenschutz auf den Bundesschauen unterstützt.

      • Manfred Loick sagt:

        Hier stimmt was nicht. Unser Tierschutzbeauftragter ist Tierarzt, also ein Halbgott in weiß. Um Hoheitsrechte zu erhalten, müsste er Preisrichter sein wie unsere Götter in weiß. Wir lassen uns also intern nicht darauf ein, dass uns Fehler vorgehalten werden. Das geht schon über die Unfehlbarkeit des Papstes hinaus. Das schreit nach einer Satzungsänderung, und für den “Halbgott” bitte ich um Entschuldigung.

  3. Manfred Loick sagt:

    Wenn der Tierschutzbeauftragte endlich mehr Rechte erhält, ist das auch ein Beleg dafür, dass ihm die Arbeit manchmal erschwert worden ist. Auch solche Personen sollte man aus dem Weg räumen, um die Arbeit des Tierschutzbeauftragten, also den Tierschutz, wirkungsvoll zu unterstützen.

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