1. Vorstandssitzung 2020
DSGVO das geht uns alle an!
Was heißt DSVGO und was bedeutet die Buchstabenreihe?
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde zum 25.Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union wirksam und sorgt derzeit für eine einheitliche Regelung zu Schutz von personenbezogenen Daten.
Was wurde bisher von Seiten VDT Vorstand getan?
Schon gleich im Mai 2018 hat der Vorstand reagiert und die notwendigen Massnahmen getroffen und diese eingeleitet. Meine Vorgängerin Silvia Klaus hat in Absprache mit dem Vorstand eine Datenschutzerklärung erstellt und an die Vorsitzenden unserer angeschlossenen Sondervereine versendet. Der Rücklauf der Erklärungen wurde verfolgt und auch nach einem gewissen Zeitraum noch einmal angemahnt. Leider fehlen uns heute immer noch fast 50% der Erklärungen.
Welche Auswirkung hat eine fehlende Erklärung in der Zukunft?
Liegt eine Datenschutzerklärung nicht vor, werden und dürfen wir die Adressen der Vorsitzenden nicht mehr in den Medien des Verbandes, wie unsere Homepage, veröffentlichen. Des weiteren werden und dürfen wir die Adressen nicht an den BDRG zur Veröffentlichung weitergeben. Somit wird unter anderem in der jährlichen Informationsbroschüre „BDRG Info“ die Sondervereine ohne Vorsitzende veröffentlicht sein.
Die Zustimmung jeder einzelnen Person ist freiwillig und wir können auch keinen dazu zwingen die Erklärung zu unterschreiben. Dennoch sollten die Vorsitzenden einmal darüber nachdenken wie sich Interessenten Ihrer Rasse die Sondervereine in Zukunft erreichen wollen. Dazu dient unterem auch die Veröffentlichung.
Wie geht es weiter?
In den nächsten Tagen werde ich, als neue Datenschutzbeauftragte, die Vorsitzenden der betroffenen Vereine noch einmal anschreiben und Sie bitten die Erklärung Unterschrieben zurückzusenden. Auch stehe ich den Vereine gerne zur Verfügung wenn um Fragen zu dieser Erklärung geht.
Und wie stellen wir in der Zukunft sicher, dass die Erklärungen aktuell vorliegen?
Meldet ein Sonderverein einen neuen Vorsitzenden, werde ich automatisch dieser Person dass Formular zusenden und nach entsprechenden Rücklauf die Änderungen in den verschiedenen Medien veranlassen.
Daher helft uns auch in der Zukunft, dass wir in Punkto Datenschutz auf dem aktuellen Stand sind.
Kai Schnellbächer
Datenschutzbeauftragte des VDT
Wichtig! Wichtig! Wichtig!
Dringender Appell an die Vorsitzenden
Eins der Hauptthemen bei der Sitzung des VDT-Vorstandes am gestrigen Sonnabend und Sonntag im Best Western Hotel in Apfelstädt ist erneut der Datenschutz. Für das BDRG-Jahresbuch 2020 sind vom verantwortlichen Präsidiumsmitglied Steffen Kraus die aktuellen Daten angefordert worden. Nun steht der VDT-Vorstand vor dem großen Problem, dass noch immer von rund 100 Vorsitzenden der Sondervereine und Ortsvereine keine Datenschutzerklärung abgegeben worden ist. Das bedeutet, dass nur die betreffenden SV und OV aufgeführt werden, der Eintrag der Vorsitzenden aber fehlen wird.
Deshalb der dringende Appell: Wer seine Datenschutzerklärung noch nicht abgegeben hat, soll dies umgehend nachholen. Wer unsicher ist, ob die Erklärung bereits vorliegt, kann dies bei Kai Schnellbächer erfragen. Liegt eine Datenschutzerklärung bis zum 20. Februar nicht vor, werden alle die mit dem Sonderverein oder Ortsverein Kontakt aufnehmen wollen keinen Ansprechpartner im BDRG-Buch finden.
Peter Jahn