Jörg Hermann Sittig
Wie hinlänglich bekannt, hat Herr Jörg Hermann Sittig nach der 65. VDT Schau in Erfurt bei der Stadt Erfurt eine Anzeige wegen der Rassetaubenversteigerung erstattet. Die Stadt Erfurt verordnete dem TRTC eine Geldbuße, da diese Versteigerung zu Gunsten der Deutschen Kinderkrebsstiftung auch als “Verkauf” einstufte und dieser war ja kurzfristig untersagt worden. Dieses Ordnungsgeld haben die VDT Vorsitzenden persönlich dem TRTC erstattet.
Hiermit aber nicht genug, wandte sich Herr Sittig nachfolgend unter anderem an die Firma Mifuma und den HK Verlag und führte aus, dass der VDT gegen tierseuchenrechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Wenn die Firma Mifuma und der HK Verlag den gesamten VDT Vorstand nicht zum Rücktritt „drängen“ würde, dann würden eine „große Anzahl“ von Züchtern aus dem Umfeld des Herrn Sittig kein Betz Futter mehr kaufen oder Abos der Deutschen Geflügelzeitung kündigen.
Diese Aktivitäten stufte der VDT Vorstand einstimmig als verbandsschädigend ein und reichte aus diesen Gründen heraus ein Ehrengerichtsverfahren beim Landesverband Thüringen ein.
Mit weiteren Schriftsätzen vom 02.11.2017 wandte sich Herr Jörg Hermann Sittig an die OB der Städte Magdeburg und Ulm und führte aus, das alle Rassetauben von den dort stattfindenden Landesrassegeflügelschauen ausgeschlossen werden sollen, wegen vorgeblich gesundheitlicher Gefahren, die von unseren Rassetauben für die Besucher und Austeller ausgehen.
Das Ehrengericht des Landesverbandes Thüringen urteilte am 18.11.2017 und verhängte bis zum Abschluss des Verfahrens gegen Herrn Jörg Hermann Sittig sofortiges Hausverbot für alle Veranstaltungen des BDRG und dessen Unterorganisationen, sowie die Befugnis zur Ausübung seiner noch vorhandenen Ehrenämter in OV und KV.
Götz Ziaja, Reinhard Nawrotzky