4. Geflügelforum der bayerischen Rassegeflügelzüchter 2017
Christoph Günzel fand sehr deutliche Worte über die derzeitigen Einschränkungen in unserem Hobby. Er zeichnete die vergangenen und geplanten Aktivitäten des BDRG auf. Früher waren die Amtsveterinäre erfahrene “Praktiker”, heute geht’s oft vom Studium in die “Amtsstube”. Die Gesetze haben so viele “Kannbestimmungen” und er wünschte sich, dass mehr Amtsveterinäre ihren Ermessensspielraum nutzen und nicht immer gleich den ganzen möglichen Rahmen gegen die Kleingeflügelhalter ausschöpfen. Seine eigenen Zwergenten “leiden” bereits sichtbar an der “Haftdauer” und dann erst Großgeflügel! Auch wird der BDRG nun gemeinsam mit dem “Aktionsbündnis Vogelfrei” um Lösungen kämpfen, was sehr begrüßenswert ist, gilt es doch die Kräfte und Ideen zu bündeln!
Dr. Rehm versuchte mit seiner Präsentation die Restriktionsmaßnahmen seiner Behörde zu rechtfertigen. Bei vielen Punkten bestand Konsens, allerdings nicht in der Interpretation der Sachlagen. Er empfahl uns unsere Haltungen so zu gestalten (z. B. Wintergarten), dass auch ähnliche Maßnahmen in den kommenden Jahren möglichst tierfreundlich überstanden werden können. Auch legte er uns die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ( Desinfektionsmatten….) nahe, um unsere Bestände vor H5N..zu schützen.
Kommentar:Wo diese Schutzmaßnahmen schon in den Hochsicherheitstrakten der Geflügelindustrie nicht schützen!
So soll es einen Fall in der Oberpfalz gegeben haben, wo der Tierbesitzen ins Krankenhaus kam, der Tierbetreuer die Tiere ins Freie ließ, und in dem Bestand anschließende die Vogelgrippe ausbrach. Da es in Bayern flächendeckend Fälle von H5N.. gibt und der Quotient zwischen Wildvogelfunde und Ausbrüche in Nutztierhaltungen noch zunimmt, wird es derzeit keine Erleichterungen geben. Wenn dieser Quotient abnimmt, wird er auch in Bayern Erleichterungen zulassen. Dr. Rehm bestätigte, dass es “normal” ist, dass Wildvögel sterben und es auch “normal” ist, dass bei einem gewissen Prozentsatz H5N.. gefunden wird. Das Virus ist sozusagen in der Wildvogelpopulation existent. Er führte weiter aus, dass der Schnelltest an den Landesuntersuchungsämtern Oberschleißheim und Erlangen durchgeführt wird. Wenn H5 festgestellt wird. geht die Probe an das FLI, der Tierkadaver nicht! Es wird also nur festgestellt um welchen Virustyp es sich handelt, nicht ob das Tier daran gestorben ist!
Dr. Rehm gab zu verstehen, dass bei der letzten Telefonkonferenz der Länder mit den FLI herauszuhören war, dass das FLI in Erwägung zieht, Tauben aus der Definition “Geflügel” bezüglich Risikoeinschätzung herauszunehmen und dann wären Tauben von den Maßnahmen nicht mehr betroffen. Die nächste Risikoeinschätzung des FLI ist ca. um den 10. März zu erwarten. Uns vom VDT wir er umgehend darüber informieren! Eine solche Aussage in der Öffentlichkeit stimmt uns positiv!
Kommentar: Auf meine Frage, warum in sollen Ausnahmelagen dann nicht wenigstens reine Taubenschauen zugelassen werden, antwortete Dr. Rehm: Er wird sich nicht über die übergeordnete Stelle, dem FLI, hinwegsetzen und so lange das FLI die Risikoeinschätzung abgibt, Geflügelschauen aller Arten zu untersagen, wird es auch Bayern tun! Sehr schockierend für mich die Aussage von Dr. Rehm auf meine Nachfrage: ” Der Wirtschaftszweig Geflügelproduktion hat mittlerweile einen nicht unerheblichen Stellenwert im Land, und den gilt es zu schützen!” Das erklärt auch das kompromisslose Vorgehen gegenüber Kleingeflügelhalter im Landkreis Schwandorf, einer Nutzgeflügelhochburg von Bayern und dem angrenzenden Tschechien! Dort musste sogar eine sprechende Rabenkrähe und Kanarienvögel sterben, weil der Landrat das so wollte! (Ohne jegliche fachliche Grundlage, aber der Landkreis war ja Besitzer dieser Tiere in dem Vogelpark!) Ebenfalls für mich/uns sehr befremdend, dass wir eine Aufstallverpflichtung haben, die Schlachtgeflügeltransporte per LKW aber nur mit seitlichen Windschutznetzen stattfinden. Es wird ein nicht unerheblicher Teil an Schmutz und Federstaub dadurch auf den Transportwegen verteilt und in diesen Fragmenten wären dann auch die Viren. Auf meine Frage, ob die Tiere vor ihrem Weg zum Schlachthof zumindest virologisch untersucht werden, bekamen wir zur Antwort, das sei aus Kostengründen nicht möglich!
Franz Nuber informierte uns umfassend über H5N.. Das Virus mag es feucht, dunkel, kalt, vermehrt/bzw hält sich im Darm der Tiere auf und wird durch den Kot ausgeschieden. In der Kälte kann es bis zu 120 Tage virulent sein. UV-Einstrahlung tötet das Virus ab! Es ist derzeit weltweit kein Fall bekannt, dass sich Tauben mit H5N8 anstecken, erkranken oder sich das Virus im Taubendarm vermehren könnte!
Es gibt berechtigte Hoffnungen, dass die Einwendungen gegen die “Vogelflugtheorie” nun auch das FLI zum Umdenken zwingen. Es gibt keinen Vogelzug von Südkorea nach Europa. Südkorea liegt auf einem südlicheren Breitengrad und Vögel fliegen nicht erst nach Norden und dann noch ca. 10.000km im Krankenstand! Und der Stafettenflug ist nun auch widerlegt, denn Untersuchungen belegen, dass die DNA des Virus in Südkorea und Europa zwar sehr ähnlich ist, dazwischen auf den Stafetten aber verschieden! Wieder falsch gedacht FLI!!! Der Virustransport geschieht also sehr wahrscheinlich durch die Aktivitäten von uns Menschen.
Kommentar: Wie schrieb kürzlich Manfred Bartl im Chabo-Rundblick: Japan desinfiziert bereits die Nutztiertransportwege…..!
Ein Schlüsselstelle bei dieser Thematik wird die “Kausa” Wörth/Rhein einnehmen. Die fachlichen Einwände (Franz Nuber und Dr. Götz) der massive Widerstand von Züchtern und Bürgern durch Mail, Fax, Telefon und Facebook und die einstweilige Verfügung bei Gericht durch Rechtsanwalt Büge des Aktionsbündnis Vogelfrei konnten den Landrat zum Umdenken bewegen. Eigentlich wären die ca. 600 Tiere der Zuchtanlage längst verbrannt. Die Tötungsanordnung war bereits ausgestellt und alles vorbereitet. Nun leben sie bei bester Gesundheit in strenger Quarantäne immer noch. Die ursprünglich 7 positiven und nun bereits negativ beprobten Tiere sind in einem separaten Metallcontainer untergebracht. Dafür waren bei der vorletzten Beprobung 10 andere Tiere positiv. Franz erklärte das bildlich mit einer Grippewelle im Kindergarten. Für uns Tierhalter normal, nur nicht für unsere Politiker und Behörden. Nun müssen diese Erkenntnisse wissenschaftlich ausgewertet und dokumentiert werden.
Kommentar:06.03. Nun kommt gerade diese Eilmeldung: Bei der letzten Beprobung in Wörth waren nun alle Tiere negativ! Sie sind “durchseucht”, haben die Grippe ohne Todesfälle überstanden! Und nun sprach Zeus? Hoffentlich kommen jetzt einige “Wissenschaftler” in Erklärungsnot, oder werden sie uns von “special facts” überzeugen wollen? Völlige Entwarnung kann man erwarten, wenn zwei Beprobungen in Folge negativ waren.
Aus dem Plenum kam die Frage warum der BDRG erst jetzt aktiv wird? Ich persönlich habe den Eindruck, dass Teile des BDRG sogar sehr aktiv sind, es der Züchterschaft nur nicht richtig vermittelt wird.
Franz sagte dazu, dass er eigentlich ein anderes Aufgabenfeld hat und der BDRG vermutlich, nachdem er bei der letzten “Vogelgrippewelle” den gerichtlichen Prozess verloren hat und dies einen sechsstelligen Betrag gekostet hat, den Widerstand als aussichtslos erachtete. Jetzt steht der BDRG voll hinter diesem Widerstand, hat auch einen neuen sehr kompetenten Beirat einberufen. Aber Franz sagte auch, dass sich der BDRG weiter verändern muss und er hofft, dass das auch geschieht! Er selbst hat alleine in diesem Jahr bereits 10.000 Kilometer zurückgelegt! Aber er gab uns auch wie Dr. Rehm mit auf den Weg “Nach der Vogelgrippewelle ist vor der Vogelgrippewelle!!!
Kommentar: Franz dafür von der ganzen Züchterschaft herzlichen Dank!
Wir müssen jetzt Fakten schaffen, um für den nächsten “Fall” vorbereitet zu sein. Wir haben ja in unserem Land die Gewaltenteilung:
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Legislative-gesetzgebende: Es muss uns gelingen die Politik davon zu überzeugen, dass die Geflügelpestverordnung dringend reformiert werden muss! Nutzgeflügel ist nicht gleich Rassegeflügel!
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Exekutive-vollziehende: Sicher haben sich die Amtsveterinäre an geltendes Recht und Gesetz zu halten, es gibt aber eben auch Ermessensspielräume im Gesetzestext, siehe Wörth. Das müssen wir publizieren und einfordern!
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Judikative-Recht sprechende: Ob es rechtens war, Taubenschauen zu verbieten? Ein Verein lässt das bereits gerichtlich klären und dieser wird dabei vom VDT und BDRG unterstützt/begleitet.
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Und wir müssen selbst unsere “Hausaufgaben” (Vitale, widerstandsfähige Tiere…..)machen.
Frau Dr. Tiemann stellte die bereits abgeschlossenen und geplanten Projekte bezüglich Tierschutz am WGH vor. Wichtig für uns, dass unsere Tauben so gezüchtet werden müssen, dass von allen Seiten immer beide Augen zu sehen sind. Das ist für die Tauben zur Futteraufnahme und auch zum Wohlbefinden notwendig. Mit den betroffenen Rassen/Sondervereine ist das ja bereits in der Umsetzung! Da der WGH ergebnisoffen forscht, werden seine Arbeiten im In- und Ausland sehr geschätzt. Für uns im Umgang mit Behörden und Politik sehr wichtig! Siehe Landentenurteil!
Kommentar: In unserem Lande wird doch bald kein Baum mehr ohne Gutachten gefällt, darum ist der WGH für uns unverzichtbar!
Frau Dr. Fellmin führte aus, dass wir zu stark das Aussehen in den Vordergrund stellen und Vitalität und Charakter zu wenig beachtet werden.
Kommentar: Wenn man durch unsere Ausstellungsreihen geht kann man das sehr wohl bestätigen, mit welchen Tieren manchmal Zuchtfreunde versuchen “Preise zu ergattern”. Zum Bewerten reicht die Kondition gerade noch, danach brechen sie oft ein, was dann auch das Kotbild zeigt.(Mitursächlich die vollen Schränke der “Mittelchen” vieler unserer Züchter).
Oft werden auch zu vorschnell, wegen der Angst vor Inzucht, Fremdrassen eingekreuzt. Bei vitalen Zuchttieren ist Inzucht nicht zwingend nachteilig, was uns übrigens auch die Brieftaubenzüchter vormachen. Denn mit dem Einkreuzen von Fremdrassen verliert man definitiv den genetischen Ursprung. Die Eigenheiten der Rasse gehen verloren und es dauert immens lange bis man das wieder “ausgemendelt” hat!
Kommentar: Auf meine Nachfrage, ob bezüglich Stargarder Zitterhälse schon Forschungen laufen, bekamen ich/wir zur Antwort, dass mit Forschungen begonnen werden könnte, leider wollen die Studentinnen und Studenten lieber mit Hühnern forschen, als mit Tauben! Vermutlich mit der möglichen späteren beruflichen Laufbahn in der Geflügelwirtschaft!
Zum Abschluss referierte Wilhelm Bauer über den Platzbedarf von Geflügel. Er sagte uns, dass zum Beispiel in der Schweiz wesentlich schärfere Tierschutzauflagen bestehen und korrigierte auch meine Aussage, dass der Stargarder in der Schweiz mit einem Zuchtverbot belegt ist. So war der Stargarder Zitterhals in der Schweiz über Jahre mit einem Zuchtverbot und sogar Haltungsverbot belegt. Durch die intensive aber auch kostspielige Lobbyarbeit wurde das nun für 2017 zurückgenommen. Allerdings halten die Schweizer Züchter auch mehr zusammen, so erscheint ihre Züchterzeitung “Kleintiere-Schweiz” wöchentlich mit einer Auflage von ca. 70.000 Stück. Damit man als Züchter weniger “angreifbar” ist, kann man sich zertifizieren lassen. Dieses Zertifikat gilt 3 Jahre und kostet ca.250 Franken.
Da es in Deutschland derzeit behördlich nur Platzangaben für Nutzgeflügel gibt, zeigte uns Wilhelm die Schweizer Platzvorschriften. Wilhelm zeigte ein Foto mit einem Schlesischen Kröpfer und einem Wiener Tümmler, beides Tauben, haben aber grundlegend andere Platzansprüche.
Kommentar: Die Schweizer Vorgaben sind in meinen Augen sehr “schwammig” formuliert. Hoffentlich bleiben wir damit noch lange verschont.
Das war eine kurze Zusammenfassung von den sehr informativen Vorträgen
Reinhard Nawrotzky