BDRG richtet noch stärkeres Augenmerk auf Tierschutz
BDRG richtet noch stärkeres Augenmerk auf Tierschutz
24.02.2020
Neue Doktorarbeit am WGH | Änderungen bei Schauen
Tierschutz wird beim BDRG schon immer großgeschrieben. Um dies noch stärker nach außen zu zeigen, soll es Änderungen bei den Schauen geben. In einer Telefonkonferenz haben Dr. Mareike Fellmin, Professor Dr. Siegfried Becker, Dr. Michael Götz sowie alle Mitglieder des Präsidiums einstimmig beschlossen: Es wird eine Doktorarbeit finanziell gemeinsam mit JUWIRA unterstützt. Darin geht es um die Auswirkung von möglichen Fettkörpern in Gehirnen der Entenrasse Landente mit und ohne Haube und weiteren haubentragenden Enten wie z.B. Hochbrutflugenten und Zwergenten mit Haube. Bisher wird davon ausgegangen, dass der Umdrehtest, ein einfacher Verhaltenstest der von jedem Züchter durchzuführen ist, Aufschluss über mögliche Beeinträchtigungen gibt.
Daher wurde dieser Test im Jahr 2011 in die BDRG Satzung aufgenommen und gilt als verbindlich in der Landentenzucht. Um die Wichtigkeit des Umdrehtests weiter zu untermauern und weitere Faktoren wie die Vererbung und die Entwicklung von Fettkörpern zu untersuchen, wird dringender Forschungsbedarf gesehen. In diesem Zusammenhang möchten wir auch noch einmal darauf hinweisen, die Zuchttiere nicht allein nach dem Phänotyp auszusuchen. Allen Beteiligten an der Telefonkonferenz ist klar, dass die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema auch zu einem Ergebnis führen kann, das vor allem im Sinne des Tierschutzes als kritisch anzusehen ist. Dennoch sind sich die Verantwortlichen einig, dass nur die Wissenschaft den BDRG gegenüber Angriffen von Tierschützern absichern kann, denn nur so kann man mehr über die Rassen erfahren und auch notwendige Veränderungen herbeiführen. Ohne die Doktorarbeit laufen die Züchterinnen und Züchter Gefahr, dass auch andere Rassen als die Landenten mit und ohne Haube in den Fokus kommen und Nachteile zu erwarten sind. Neben dem Tierschutzbeauftragten des BDRG, Dr. Michael Götz, ist auch der Vorsitzende des SV der Entenzüchter, Paul Erwin Oswald, in die Projektplanung mit einbezogen worden.
Um die bevorstehende Arbeit durchführen zu lassen, ist ein finanzielles Engagement von JUWIRA und dem BDRG notwendig. Diesem haben sowie JUWIRA als auch das Präsidium einstimmig zugestimmt. Klar ist in diesem Zusammenhang auch, dass von Seiten des BDRG und von JUWIRA auf das Ergebnis der Doktorarbeit keinen Einfluss genommen wird.
Des Weiteren, und dies betrifft auch das Schauwesen, soll bei den Bundesschauen der Obmann für Tier- und Artenschutz vom Richtauftrag freigestellt werden, um sich einzig um Belange des Tierschutzes kümmern zu können. Dazu wird eine Anpassung an die AAB notwendig, auch um dem Obmann Weisungsbefugnis zu übertragen.
Peter Jahn
Man könnte nun Vergangenheitsbewältigung in Bezug BDRG anstellen. Der schlafende Dinosaurier ist ausgestorben, es lebe der Dinosaurier BDRG. Dem Tierschutz Beauftragten des BDRG werden mehr Rechte zugestanden, wie muss sich die Basis, die den BDRG letztendlich trägt, und der Tierschutzbeauftragte vorkommen? Wünsche hätten verantwortungsvolle Züchter, die sich mit einzustufenden Qualzuchten durch menschliches Versagen beschäftigen viele. Dem Tierschutzbeauftragten Dr. Michael Götz wünsche ich den Blick wie Verantwortungsgefühl der Kreaturen gegenüber, wo Tierschutzaspekte verwirklicht werden müssen, und dass nicht nur bei den nun wieder in den Fokus rückenden Haubenenten. Ich könnte nun einige Rassetauben aufzählen, wo durch Züchterhand über das Ziel einer vitalen und vernünftigen Zucht hinausgeschossen wurde, ich unterlasse es. Den jeder meint ja, dass alles richtig und vernünftig gelungen ist. Besonders einige SV die den Blick über den Tellerrand verweigern um vernünftig und verantwortungsbewusst einer Rasse die Zukunft garantieren. Nach mir die Sintflut, ich lasse es einmal so stehen. Ihr dürft draufhauen.
Liebe Taubenfreunde, es ist schon erstaunlich, wie viel Geldmittel sich aus einem kleinen Fettpölsterchen eines Entenkopfes “ziehen” lässt! Und für Zfr. M. Loick, ich sehe hier NICHT, dass der Tierschutzbeauftrage “mehr Rechte” erhält! (Zur Erinnerung : Tier(Züchter-!schutzbeauftragter ist der Tierarzt Dr. Götz) Bleib bitte alle gesund und verlebt ein gute Zeit – auch mit Virus. LG Hubert
Lieber Hubert,
es ist korrekt, Vorsitzender des Beirates für Tier-, Arten- und Rassenschutz im BDRG ist Tierarzt Dr. Michael Götz. Dr. Götz ist aber kein Preisrichter und somit nicht direkt am „Geschehen“ dabei.
Darum wird Dr. Michael Götz nun durch Sven Schweder als delegiertem Vertreter des Beirates für Tier- und Artenschutz auf den Bundesschauen unterstützt.
Hier stimmt was nicht. Unser Tierschutzbeauftragter ist Tierarzt, also ein Halbgott in weiß. Um Hoheitsrechte zu erhalten, müsste er Preisrichter sein wie unsere Götter in weiß. Wir lassen uns also intern nicht darauf ein, dass uns Fehler vorgehalten werden. Das geht schon über die Unfehlbarkeit des Papstes hinaus. Das schreit nach einer Satzungsänderung, und für den “Halbgott” bitte ich um Entschuldigung.
Wenn der Tierschutzbeauftragte endlich mehr Rechte erhält, ist das auch ein Beleg dafür, dass ihm die Arbeit manchmal erschwert worden ist. Auch solche Personen sollte man aus dem Weg räumen, um die Arbeit des Tierschutzbeauftragten, also den Tierschutz, wirkungsvoll zu unterstützen.