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Thema
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Im NL RTV ist der Schriftführer mit 61 Jahren plötzlich und viel zu früh vorverstorben. 11 lange Jahre hat er unsere Versammlungen protokolliert. Er lebte allein. Zur Trauer kommt jetzt die Sorge um unsere Vereinsunterlagen. Werden die Erben diese herausgeben? Wegen der größeren Entfernungen der Wohnorte könnte es bei den SV-en noch komplizierte werden. Es wäre für alle Vereine im BDRG und VDT wichtig, rechtliche Hilfe zu bekommen:
Was ist rechtens, wie müssen wir uns jetzt verhalten und wie können wir vorbeugen?
Wäre es z.B. hilfreich, wenn jedes Vorstandsmitglied eine Verfügung unterschreibt, dass im Todesfall seine Erben verpflichtet werden, die Unterlagen des Vereins herauszugeben?
Vielleicht gibt es im VDT Erfahrung oder Wissen für rechtliche Hilfe. Ansonsten sollte der VDT die Rechtsauskunft einholen und diese den Vereinen zur Verfügung stellen. Es wäre doch unnötig, wenn sich jeder VDT-Mitgliedsverein einzeln darum bemühen muss.
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