Informiert oder verwirrt?

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    Anonym
    Inaktiv

    Zwischen den beiden vorliegenden Einladungen zur VDT-JHV gibt es kleine, aber feine Unterschiede. Besonders interessant ist, dass der 2. Vorsitzende die Reihenfolge der Tagesordnung völlig anders vorgenommen hat. Vorsicht Falle!

    Nach Einladung A ist die Wahl der Stimmenzähler schon TOP 2, in Einladung B erst TOP 11. Ich kann mir gut vorstellen, dass es bei den frühen Punkten schon Abstimmungsbedarf gibt, so dass man gut beraten ist, frühzeitig Stimmenzähler zu wählen. Sonst gibt es wieder die Zählart a lá Köhnemann, die Älteren unter uns werden sich noch mit Schrecken daran erinnern.

    Teil-Rest-Vorstand A setzt als TOP 10 konsequent den Punkt „Entlastung des Vorstandes“. Der 2. Vorsitzende in seiner Einladung als TOP 19! Unter A wird die Vergangenheit abgearbeitet und anschließend abgehakt, um sich danach der Zukunft widmen zu können. B will erst die Zukunft (z. B. künftige Deutsche Rassetaubenschauen) in trockene Tücher bringen und danach zur Entlastung schreiten. Den TOP Entlastung brauchen wir aber dringend, um uns von einer unerträglichen Belastung zu befreien, deshalb muss der TOP Entlastung die Vergangenheit abschließen, um sich dann befreit wieder den Aufgaben im VDT zu stellen. Eine Aufgabe, die bereits ein neuer Vorstand in Angriff nehmen muss.

    Zu den anstehenden Wahlen schlägt Einladung A eine komplette Vorstandswahl nach § 13 der VDT-Satzung vor, hat allerdings den Vorsitzenden des Zuchtausschusses vergessen, der ja auch abzulösen ist. Interessant ist, dass die Satzung nicht vom 2. Vorsitzenden oder 2. Kassierer spricht, sondern vom stellvertretenden Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Kassierer. Aber das nur am Rande, es bestätigt nur die bereits angesprochene Wortklauberei.

    Einladung B sieht hingegen vor, den 1. Vorsitzenden für ein Jahr und den 1. Kassierer und den 2. Schriftführer für zwei Jahre zu wählen. Die letzte Wahl war 2019, jetzt ist 2022, also drei Jahre später. An die Jahre 2020 und 2021 wollen wir uns gar nicht erinnern. Deshalb spricht alles dafür, einen komplett neuen Vorstand zu wählen, wobei sich die Dauer der ersten Amtszeit aus § 13 Nr. 3 der VDT-Satzung ergibt. Turnusgemäß sind zu wählen:
    – nach einem Jahr der Kassierer und der stellvertretende Schriftführer
    – nach zwei Jahren der stellvertretende Vorsitzende und der Schriftführer
    – nach drei Jahren der Vorsitzende, der stellvertretende Kassierer und der Obmann Zuchtausschuss

    Wer nun meint, die letzte Vorstandswahl war erst am 07.12.2019 und die drei Jahre enden erst im Dezember und nicht im Juli, dem sei gesagt, dass die darauffolgende JHV auch für den 13.06.2020 geplant war. 2020 – 2021 – 2022 – noch Fragen?

    Ich erwartete weit vor dem 2. Juli 2022 aussagekräftige Informationen vom Restvorstand, z. B. zur Satzungsänderung oder auch allgemein. In der aktuellen Situation hätten alle Informationen bereits zum Ladungstermin vorliegen müssen. Die Vorlaufzeit war da. Späte Informationen werden uns das zerrüttete Verhältnis im Vorstand offenbaren, denn Anträge zur JHV müssen bereits spätestens zum 11.06.2022 eingereicht werden. Das geht schlecht bei fehlenden Informationen.

    Davon wird abhängen, ob sie mit Respekt aus ihrem Amt scheiden können oder aus dem Amt gejagt werden. Auch hoffe ich auf einen geordneten Rückzug, um den Weg für einen neuen Vorstand freizumachen. Wir brauchen keine Postenjäger, sondern engagierte Leute, die mit Herz und Seele ihr Amt ausfüllen und den Verband mit Kompetenz und Weitsicht führen wollen. Denn der alte Vorstand hat sich nur mit sich selbst beschäftigt, auf den neuen Vorstand warten echte Aufgaben.
    Manfred Loick

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