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10. März 2021 um 17:05 Uhr #25231AnonymInaktiv
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Gefluegelpest-im-Raum-Cloppenburg-Stalldichte-das-Problem,gefluegelpest758.html
Hier ist der Beitrag vom NDR, den Paul Wicknig anspricht. Inwiefern das Löffler Institut durch eigene Aussagen widerlegt ist, erschließt sich mir nicht. Genauso wenig, ob diese Diskussion positive Auswirkungen auf die Stallpflicht haben soll?
Viele Grüße
Klaus Höchsmann -
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30. November 2021 um 15:01 Uhr #25886AnonymInaktiv
Stillstand im VDT-Forum seit 8 Monaten und 2 Wochen. Stillstand im VDT seit 2020, denn auf vdt-online gibt es nur Neues “aus den Vereinen”. Fakt ist, dass Tauben inzwischen wieder von den Restriktionen gegen die Vogelgrippe erfasst werden, weil die deutsche Ausnahmeregelung von der EU “einkassiert” wurde. Kennt jemand den aktuellen rechtlichen Rahmen? Hier im VDT-Forum könnten die Antworten zentral abgerufen werden, so dass nicht jeder Verein selbst recherchieren muss. Herzlichen Dank für hilfreiche Hinweise. Manfred Loick
15. März 2021 um 16:53 Uhr #25252AnonymInaktivWeb Seite vom RGZV.Cimbria Flensburg,
https://www.rgzv-cimbria.de
Im Blog von Mathias Güthe sind alle Infos zu den
Aktivitäten und Symposien in sachen H5-N1 der letzten Jahre
Sehr lesenswert in Corona Zeiten.
Wenn es mehr Vereine – Landesverbände – bis zum Bundesverband gäbe die sich so einbringen,
dann würde es wohl keine flächendeckende Aufstallung und Tötungen von Rassegeflügen geben.13. März 2021 um 15:20 Uhr #25237AnonymInaktivWerte Zuchtfreunde,
seid dem 13. November 2020 muss in vielen Norddeuschen Bundesländern Freilandgeflügel / Rassegeflügel aufgestallt werden.
Diese Anordnung der Behörden werden scheinbar ohne Wiederspruch und Einzelfallprüfungen so auch von unseren Dachverband BDRG hingenommen.
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Das man etwas bewegen kann hat der RGZV Cimbria Flensburg mit seinem Vorstand Mathias Güthe in den letzten Jahren gezeigt.
Mathias und seine Mitstreiter von der AG.Vogelfrei haben einiges auf die Beine gestellt damit eine artgerechte Tierhaltung möglich ist.Aber auch hier fehlte unterstützung durch LV. und Bund in vielen Fällen. http://WWW.RGZV Cimbria
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Wer mag kann sich die Einträge im Blog von Mathias Güthe durchlesen zu empfehlen u.A. der Eintrag vom 19.09.2017 von meinem Ortsverein, das Grußwort vom Niedersächsischen Landwirtschafts Minister Christian Meyer der trotz Gegenwind vom Bund gezeigt hat das die Bekämpfung von H5-N1 nicht zwingend die Aufstallung für Rassegeflügel bedeuten muss.
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Lieber Manfred Loick, die Info zum NDR Beitrag ist natürlich schon vorab als Mail an die Zuständigen im BDRG gesand worden , leider ohne Resonanz bis her und es macht keinen Sinn aus meiner Sicht nun Oel ins Feuer zu gießen. Die Klammer die uns zusammenhält wie du schreibst greift leider nicht mehr, weil der BDRG ist & sind seine Mitglieder in den Ortsvereinen, die OVs sterben aus auch wegen der Permanenten alljährlich wiederkehrenden Aufstallung. Der BDRG hat leider auch kein Forum für seine Züchter und in den Sozalen Medien möchte ich mich nicht rumtreiben um mich auszutauschen, da sind Andere…………. Deshalb die Info im VDT auch wenn dieser ja nicht zuständig ist.??? Oder ?
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Das Resutat wird dann in der Zukunft sein das es noch Sondervereine geben wird aber diese keine Ausstellungen durchführen weil es keine OVs mehr gibt die die Halle und das ganze Drum und Dran einer Ausstellung übernehmen. und ist die Basis nicht mehr vorhanden wird es auch keine Bundesschauen geben mangels Masse.
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Deswegen werden aber die Tauben nicht aussterben denke ich. Es wird genug Hobbyzüchter geben denen der Rassestandard egal ist, Hauptsache gesund und Zuchtfreudig Vital und hübsch Anzusehen dann aber ohne Bundesring und Behördliche Auflagen zur Impfungen frei wie die Stadttauben auf dem Lande so wie es vor 50 bis 60 Jahren einmal war.
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Ich hoffe das es nicht so kommt aber befürchte es.
Paul Wicknig13. März 2021 um 12:48 Uhr #25236AnonymInaktivLiebe Rassetaubenzüchter,
natürlich sind wir alle betroffen, also auch die Liebhaber von Tauben. Aber unser Dachverband ist der BDRG, und dazu gehört auch der VDT. Der Tierschutzbeauftragte des BDRG hat dementsprechend alle Probleme der Zucht und Haltung im Blick und beobachtet auch sehr sorgfältig alle rechtlichen Veränderungen und ihre Anwendung durch Politik und Verwaltung.Der Annahme, dass es eine Gemeinschaft, einen Zusammenhalt aller Kleintierzüchter nicht mehr gibt, möchte ich ausdrücklich widersprechen. Die Klammer, die uns zusammenhält, ist der BDRG. Und der BDRG vertritt uns in Sachen Tierschutz. Oder gibt es im VDT einen Tierschutzbeauftragten? Die Schonzeit für Koordinatoren und Postenjäger im VDT muss beendet werden. Und wir brauchen auch keine VDT-Nachrichten, die nur über VDT-Schauen berichtet, bei denen das Tierwohl auch in den Hintergrund rückt. Stattdessen brauchen wir eine starke „GeflügelZeitung“, die nur mit der Unterstützung aller Sparten des Rassegeflügels bestehen kann. Das wäre wieder das geeignete Medium, die Gemeinschaft, den Zusammenhalt aller Kleintierzüchter zu fördern und unseren Blick für unsere Ideale zu schärfen statt sich als Verband für eine einzelne Art unseres Geflügelspektrums zu isolieren.
Manfred Loick12. März 2021 um 17:22 Uhr #25235AnonymInaktivAlles richtig Zuchtfreund, eigendlich sind Taubenzüchter nicht die Betroffenen ! “Eigentlich.”
In der Praxis ist aber eine Geflügelschau mit Tauben und Hühnern (Rassegeflügel) erst finanziell darstellbar in der Gemeinschaft.
80 Tauben von 5 Züchtern ist es wohl nicht sinnvoll ?
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Das auch Tauben auf Anordnung vom Vetärinäramt gekeult wurden (trotz “ausgenommen Tauben”) in der Verordnung und auch reine Taubenschauen verboten wurden (auch in Verden bei Edmund Schmidt).
Sollte eigentlich in Züchterkreisen bekannt sein.
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Das hier das Thema an den BDRG weitergereich werden soll, ( wo es wohl auch hingehört) zeigt mir, dass es eine Gemeinschaft mit Zusammenhalt aller Kleintierzüchter nicht mehr gibt.
Paul Wicknig12. März 2021 um 16:48 Uhr #25233AnonymInaktivDanke, Klaus, für die Verlagerung vom Gästebuch ins Forum. Aber auch das VDT-Forum ist noch nicht der richtige Platz.
Auszug aus der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-VO)In § 1 Abs. 1 der VO werden die Begriffe Geflügelpest, Verdacht auf Geflügelpest und niedrigpathogene aviäre Influenza definiert.
In Abs. 2 werden die betroffenen Vogelarten definiert, und zwar
1. gehaltene Vögel: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten;
2. Geflügel: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden;
3. in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten: andere gehaltene Vögel als das in Nummer 2 genannte Geflügel, ausgenommen Tauben;
4. – 10. usw.Die Geflügelpest ist also ein wichtiges Thema im BDRG, aber nicht im VDT, weil die Tauben ausgenommen sind. Wir sollten dieses Thema deshalb von der VDT-Seite auf andere Ebenen innerhalb des BDRG verlagern.
Danke auch für den Link, denn ich habe den Beitrag in der NDR-Mediathek nicht mehr gefunden. Hier stimme ich dem Zfr. Paul Wicknig zu, dass die Stellungnahme des FLI sich wohlwollend abhebt von früheren Einschätzungen, die das Wildgeflügel als Hauptübeltäter ansah. Und hier können wir als Taubenliebhaber ausdrücklich bestätigen: Wer seinen Tieren kein natürliches Licht, keine frische Luft und keine Sonne gönnt (Geflügelmast), der braucht sich über Krankheitsausbrüche nicht zu wundern.
Manfred Loick- Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahren, 8 Monaten von .
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