Antwort auf: Vereinsunterlagen, Protokolle bei Tod eins Vorstandsmitglied

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#20727
Anonym
Inaktiv

Die Antwort ist eigentlich einfach. Das Protokollbuch ist Eigentums des Vereins und damit besteht ein Herausgabeanspruch. Aber das Problem ist natürlich viel vielschichtiger. Im Normalfall pflegt ein Verein nicht nur die Kameradschaft unter den Vereinsmitgliedern, sondern auch mit den Familienmitgliedern. Durch das Sommerfest oder das Ausstellungsessen wird auch der Kontakt zu den Partner*innen gepflegt. Hier geht es um ein alleinstehendes Mitglied. Auch da ist das Stichwort Kontaktpflege der richtige Weg. Bei der Beerdigung kann der Kontakt geknüpft werden. Der liebe Verstorbene war noch im Besitz von Vereinsunterlagen. Wann kann ich die abholen? Können wir sonst noch helfen? Etwa bei der Auflösung der Zucht, beim Rückbau des Gartenschlages. Sind da noch Sammlungen, etwa Taubenzeitungen oder auch -bücher? Sie haben keinen materiellen Wert für die Angehörigen, aber durchaus einen Wert für den Verein. Und wenn sie versteigert werden, könnte der Erlös dem Dt. Taubenmuseum oder dem Wissenschaftlichen Geflügelhof zur Verfügung gestellt werden. Junge Züchter*innen sind durchaus daran interessiert, einen kleinen Literaturfundus aufzubauen und stiften dann für ihr Starterpaket gern einen €-Schein. Dieser gemeinnützige Zweck wird auch schwerer zugängliche Menschen überzeugen, dass der verstorbene Verwandte ein schönes Hobby hatte, seine Freunde sich auch nach seinem Tod noch kümmern, so dass rechtliche Schritte kaum notwendig werden.