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11. April 2006 um 21:32 Uhr
#9664
Anonym
Inaktiv
Radio MDR-Info meldete, dass gegen das Gerichtsurteil der Freistaat Sachsen Widerspruch eingelegt hat.
Tauben werden bei der Tierseuchenkasse unter sonstiges Geflügel mit aufgeführt !
Und sie werden mit gekeult wenn sie in dem Sperrbereich gehalten werden!!
Für den Züchter das Wichtigste von einem Sachverständigen den wert seiner Tiere festlegen lassen !
Vor dem Keulen bescheinigen lassen von woher er seine ,,€” bekommt !
Das Beste beispiel ,,BSE” die ersten haben die Sahne bekommen die letzten und die noch heute Rinder halten sind die Dummen !!