Töten von Wirbeltieren
Töten von Wirbeltieren (Dazu zählen auch Tauben!)
Richterin Antje Kaufmann verurteilte einen Landwirt aus Geilshausen bei Gießen zu einer Geldstrafe von 7.500.-, weil er beim Mähen seiner Wiese drei Kitze tötete und dies verhindern hätte können! Staatsanwältin Gesine Ritsche: “Sie haben es darauf ankommen lassen.“
Der 39-Jährige wurde nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes verurteilt, der die Tötung eines Wirbeltiers „ohne vernünftigen Grund“ unter Strafe stellt.
Quelle: top-agrar-online, 06.08.2018