Erläuterung zu den veterinärgesetzlichen Bestimmungen der 66. VDT-Schau (EU-Bestimmungen, Traces)
In den Sonderbestimmungen zur 66. VDT-Schau steht geschrieben:
4. Veterinärgesetzliche Bestimmung:
e) Ausländische Aussteller müssen eine gültige TRACES-Bescheinigung bei der Einlieferung vorlegen.
Jetzt hat das zuständige Veterinäramt mitgeteilt, dass die Bescheinigung nicht für Tauben gefordert werden, sehr wohl aber für Geflügel!
Es wird für Tauben gefordert:
Zusätzlich zur Gesundheitsbescheinigung (ist vom Hoftierarzt unterschrieben vorzulegen, mit korrektem Datum und Praxisstempel) erhalten die ausländischen Taubenaussteller eine Eigenbescheinigung nach Art. 4, 4. Anstrich der Richtlinie 92/65/EWG. Diese ist ebenfalls beim Transport und der Einlieferung unterschrieben mitzuführen.
Inhalt der Eigenbescheinigung: Zitat aus EWG-Richtlinie:
„…eine Eigenbescheinigung des Betriebsinhabers mitgeführt wird, in der dieser bestätigt, daß die betreffenden Tiere zum Zeitpunkt des Versands keinerlei sichtbares Krankheitszeichen aufweisen und daß sein Betrieb keinen einschränkenden tierseuchenrechtlichen Maßnahmen unterliegt“
Wir möchten uns für die nicht ganz “glückliche” Formulierung und die Irritationen unter unseren Freunden aus den Nachbarländern entschuldigen.
Reinhard Nawrotzky, 29.09.2017
Wofür steht die Abkürzung “TRACES”:
TRACES (TRAde Control and Expert System) ist ein am 1. April 2004 von der Europäischen Union (EU) eingeführtes Datenbanksystem, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU sowie aus der und in die EU erfasst wird. Grundlage ist die Entscheidung 2003/623/EG der Europäischen Kommission vom 19. August 2003 über die Entwicklung eines integrierten EDV-Systems für das Veterinärswesen.
Ziel des Systems ist es, die Arbeit der Veterinärbehörden besser zu vernetzen um zum Beispiel potenzielle Infektionsträger von Tierseuchen nach Ausbruch einer Tierseuche in anderen Beständen aufzufinden. Außerdem enthält das System eine Liste der Betriebe in Nicht-EU-Staaten, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs in die EU ausführen dürfen. TRACES ersetzt das bis dahin verwendete System ANIMO (ANImal MOvement).
Im EU-Binnenmarkt erfolgt die Eingabe von Tierbewegungen online direkt durch das versendende Unternehmen. Dieses übersendet die Angaben an die jeweils zuständige Veterinärbehörde, wo sie validiert und an den Empfänger der Tiere sowie das Zentralregister in Frankreich übermittelt werden.